Der häufigste uns bekannte Fehler: Beauftragen Sie keine Agentur mit der juristischen Prüfung zum Thema Google Bewertung löschen

Dein-Ruf.de
3 min readDec 22, 2023

Viele Unternehmen berichten uns, dass sie von „Löschagenturen” per E-Mail (dies ist ohne Einwilligung nach UWG verboten) oder telefonisch kontaktiert werden zum Thema Google Bewertung löschen. Sie sollten wissen, dass KEINE „Löschagentur” in Deutschland eine Rechtsdienstleistung anbieten oder durchführen darf. Wir dürfen an dieser Stelle aus rechtlichen Gründen keine Agentur namentlich nennen, deren illegale Aktivitäten gerichtlich zum Thema Google Bewertung löschen festgestellt wurden. Die Beauftragung der „Löschagentur” mit dem Löschen von Google Bewertungen kann aber erhebliche Konsequenzen haben, wenn keine rechtliche Prüfung erfolgt, wozu die „Löschagentur” nicht berechtigt ist:

Die Meldung von rechtswidrigen Bewertungen ist eine komplizierte juristische Materie. Es handelt sich um eine rechtliche Materie des Äußerungsrechts. Nur Rechtsanwälte dürfen Rechtsdienstleistungen für Dritte zum Thema Google Bewertung löschen erbringen. Wir erleben, dass sogenannte „Löschagenturen” Bewertungen durch unqualifizierte Meldungen unlöschbar machen, vgl. OLG Saarbrücken mit Urt. v. 9.9.2022–5 U 117/21. Demnach kann Google die Prüfung der negativen Bewertung verweigern, wenn Sie, Ihr Rechtsanwalt oder die „Löschagentur” gegenüber Google widersprüchlich vortragen. Für eine fehlerlose Beanstandung gegenüber Google ist also eine Einzelfallprüfung der Bewertung erforderlich, bevor der Antrag auf Löschung gestellt wird. Löschagenturen dürfen aber keine Einzelfallprüfung vornehmen, weil dies eine Rechtsdienstleistung darstellen würde, die ausgebildeten Rechtsanwälten vorbehalten ist. Eine Krankenschwester darf auch nicht operieren.

Dazu stellt das OLG Hamburg (5 U 25/23) in einer aktuellen Entscheidung vom 23.11.2023 klar, dass das Vorgehen hinsichtlich dem Thema Google Bewertung löschen grundsätzlich einer Einzelfallprüfung bedarf:

Nach § 2 Abs. 1 RDG ist Rechtsdienstleistung jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert […] Zum einen setzt das von der Antragsgegnerin zu 1) (die Löschagentur) angebotene Vorgehen hinsichtlich der Löschung negativer Bewertungen auf Google und weiteren Plattformen schon grundsätzlich eine Einzelfallprüfung im Sinne des § 2 Abs. 1 RDG voraus. Nicht nur bedarf die Feststellung, ob eine rechtsverletzende Bewertung vorliegt, regelmäßig einer vertieften juristischen Prüfung, sondern auch die Ausarbeitung eines an den Plattformbetreiber gerichteten Beanstandungsschreiben. Anders kann der Inhalt eines Schreibens regelhaft nicht sinnvoll formuliert werden. Auch bei der Bestimmung und Auswahl geeigneter Methoden, eine Löschung zu bewirken, handelt es sich um eine Rechtsdurchsetzung, die eine Prüfung des Einzelfalls voraussetzt.

Checkliste zum Thema Google Bewertung löschen — so prüfen Sie, ob es sich um eine „Löschagentur“ handelt oder um eine echte Rechtsanwaltskanzlei:

Wenn Sie keine Agentur mit der juristischen Beanstandung Ihrer negativen Bewertung beauftragen möchten, sollten Sie vorher prüfen, ob es sich um

a) eine Agentur handelt,
b)eine illegale Agentur
c) eine „Fake-Anwaltskanzlei“
d) eine echte Anwaltskanzlei

handelt.

  1. Prüfen Sie das Impressum. Wenn dort kein Rechtsanwalt hinterlegt ist, dann handelt es sich um eine „Löschagentur“ wie oben beschrieben. Merke: Die Löschagentur darf im Google Prüfverfahren keine Rechtsdienstleistung erbringen.
  2. Bewirbt der Anbieter die Kooperation mit einer Anwaltskanzlei wie „unsere Anwälte prüfen“ und oder / oder „melden die negativen Bewertungen“, dann ist auch dies illegal, denn hier werden im besten Fall Anwälte im Rahmen des sogenannten „Erfüllungsgehilfenmodells“ von der Agentur beauftragt. Aber weder die Agentur darf für Sie einen Anwalt zum Thema Google Bewertung löschen beauftragen noch darf der Anwalt ohne Ihre direkte Vollmacht tätig werden. In solchen Fällen handeln also die Löschagentur und der Rechtsanwalt rechtswidrig. Agenturen bedienen sich dieses Modells gerne, weil, sie sich so mit der Seriosität und vermeintlich Kompetenz des Rechtsanwalts zum Thema Google Bewertung löschen rühmen wollen.
  3. Es gibt aber auch „Fake-Anwälte“. Sie können aber einfach im Bundesrechtsanwaltsregister ganz einfach die Existenz des Rechtsanwalts prüfen, Link: https://bravsearch.bea-brak.de/bravsearch/index.brak.
  4. Fragen Sie Ihre „Löschagentur“ oder den „Fake-Anwalt“ schriftlich folgende Fragen:
    - Bekomme ich von Ihnen die gesamte Korrespondenz mit Google vorgelegt, vor allem den konkreten Beanstandungstext bzgl. der negativen Bewertung?
    - Beauftragen Sie einen Rechtsanwalt mit der Beanstandung der negativen Rezension oder führen Sie die Beanstandung selbst durch
    - Gibt es gegen Sie den Vorwurf von Mitbewerbern, dass Sie illegale Rechtsdienstleistung anbieten?
    - Wurde gegen Sie bereits ein gerichtliches Verfahren geführt, wegen illegaler Rechtsdienstleistung?
    - Wie reagieren Sie, wenn der Bewerter im Google Prüfverfahren antwortet?
    - Kann mir ein Schaden entstehen, wenn ich Sie beauftrage?
    - Mit welchem Grund beanstanden sie die negative Bewertung bei Google?
  5. Wenn Sie uns die Antworten der „Löschagentur“ zusenden, dann können wir Ihnen beantworten, ob die antworten der Wahrheit entsprechen und welche rechtlichen Konsequenzen daraus folgen. Wir kennen fast jede „Löschagentur“ im deutschen Raum und können Sie dann rechtlich beraten, ob der von Ihnen geschlossene Vertrag mit der „Löschagentur“ nichtig ist im Sinne des 134 BGB oder Sie sogar Schadensersatzansprüche geltend machen können. Wenn der Vertrag nach 134 BGB nichtig ist, dann besteht für Sie die Möglichkeit den gesamten gezahlten Betrag für die Löschung der Bewertungen zurückzufordern. Die Bewertungen bleiben in diesem Fall dennoch gelöscht.

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